Die Bandbreite der Themen in der gesetzlichen Krankenversicherung (geregelt im sogenannten Fünften Sozialgesetzbuch - SGB V) bei denen wir Ihnen behilflich sein können ist recht groß - daher haben wir nur ein paar Themen nachfolgend für Sie herausgegriffen - im Zweifel gilt:
lassen Sie uns einfach wissen, welche Fragen Sie bewegen und wir klären mit Ihnen gemeinsam, wie unterschiedliche Lösungen aussehen könnten. Sie allein können dann entscheiden, welche Form und welcher Umfang der Unterstützung für Sie genau richtig ist.
Umlageverfahren für Arbeitgeber
Gibt es aus Ihrer Sicht als Arbeitgeber Probleme mit den Umlagebeiträgen zu den Verfahren U1 und U2 oder sind Leistungen daraus strittig?
Kerzdörfer-Rechtsberatung berät Sie grundsätzlich zu allen Rechtsthemen die das gesetzliche Kranken- (SGB V) und Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) betreffen.
Wir stehen Ihnen dabei sowohl im Mitgliedschafts- als auch im Beitragsbereich mit Rat und Tat zur Seite. So unterstützen wir Sie z. B. wenn es darum geht ob von Ihnen eventuell "zu hohe Beiträge" gefordert werden oder ob in Ihrem spezifischen Einzelfall nicht "die richtigen" Einnahmearten zur Verbeitragung herangezogen werden.
Daneben beraten wir Sie gern zu den verschiedensten Leistungsarten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der Erstellung von Widersprüchen oder bei der Vertretung von Mandant*innen in Klagefällen bundesweit vor Sozial- und Landessozialgerichten.
Eine grobe Übersicht der Themenfelder des Leistungsrecht finden Sie hier:
• Kostenerstattung
• Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung
• Selbsthilfeförderung
• Schutzimpfungen
• Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (Kuren)
• Leistungen bei Schwangerschaft etc./Mutterschaftsgeld
• Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
• Häusliche Krankenpflege
• Haushaltshilfe
• Kieferorthopädische und zahnärztliche Behandlung
• Soziotherapie
• Krankenhausbehandlung
• Hospiz- und Palliativleistungen
• Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
• Krankengeld und Kinder-Krankengeld
• Wahltarife
• Fahrkosten
• Zuzahlungen und Belastungsgrenze
• Bonusprogramme.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Fragen oder Probleme, die Sie umtreiben hier enthalten sind zögern Sie bitte nicht mit uns in Kontakt zu treten. Wir klären dann mit Ihnen in welcher Form wir helfen können und unterbreiten Ihnen konkrete Lösungsansätze.