Wie können wir Ihnen helfen?

In aller Regel wenden sich Menschen an uns die sich nicht sicher sind, ob eine Entscheidung ihrer Kranken- oder Pflegekasse richtig ist und/oder wie sie sich gegen eine solche Entscheidung wehren können.

Hier hilft ein klärendes Gespräch mit uns, denn mit unserem Erfahrungsschatz aus 40 Jahren Know-how im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und seit 1995, dem Jahr der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung auch in diesem Sozialversicherungszweig, gibt es kaum Themenfelder, bei denen wir Ihnen nicht weiterhelfen könnten.


Gemeinsam klären wir ab, welche Grundlagen zu der jeweiligen Entscheidung der Kranken- und Pflegekasse geführt haben und ob dabei alle Punkte, die Ihnen wichtig und rechtlich relevant sind auch in die Entscheidung mit eingeflossen sind. Teilweise kommt es vor, dass nach unserer Erfahrung mitunter Entscheidungen gefällt werden, die nicht immer alle maßgeblichen und rechtsrelevanten Sachverhaltsmerkmale einbezogen haben. Dies kann dazu führen - nachdem wir in Ihrem Auftrag die Richtigkeit der Entscheidung und mögliche Erfolgsaussichten gegen diese Entscheidung anzugehen geprüft haben - dass wir Ihnen zur Einlegung von Rechtsmitteln (u. a. Widerspruch und Klage) raten.


Mit Ihrer Bevollmächtigung setzen wir dann Ihre Rechtsinteressen in einem Widerspruchs- und/oder Klageverfahren gegen gesetzliche Kranken- und/oder Pflegekassen durch. Wir vertreten hierbei neben gesetzlich Versicherten selbstverständlich auch Unternehmen gegenüber den Versicherungsträgern. Die hierzu erforderliche gesetzliche Zulassung durch den bayerischen Landgerichtspräsidenten liegt seit dem Jahr 1999 vor. Als ebenfalls zugelassener Prozessagent verhandeln wir selbstverständlich auch mündlich für Sie vor Sozial- und Landessozialgerichten. Hinweis: Falls ein eingereichter Widerspruch oder eine Klage zu einer Rücknahme der für Sie belastenden Entscheidung führt, muss im Normalfall die betroffene Kranken-/Pflegekasse die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anzusetzenden Kosten erstatten.


Was kostet mich eine Kontaktaufnahme mit Kerzdörfer-Rechtsberatung?


Die erstmalige Kontaktaufnahme, in der wir gemeinsam über Ihren Unterstützungsbedarf sprechen, also "wo der Schuh drückt", kostet Sie nichts. Wenn wir nach Klärung des Sachverhalts gemeinsam beschließen, dass eine Unterstützung oder Widerspruch etc. sinnvoll und notwendig ist dann vereinbaren wir gemeinsam die Vergütungshöhe, die in den meisten Fällen von vornherein festgelegt werden kann.


Beauftragung und Vergütungsvereinbarung


Die Höhe der Vergütung für die Beratung oder Rechtsvertretung mit Ihrer Vollmacht richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des zugrunde liegenden Sachverhalts, also den Gesamtumständen des Einzelfalls. Wir sichern Ihnen ausdrücklich zu, dass Sie im Vorfeld unserer Beauftragung immer darüber informiert sind, was Sie unsere Rechtsdienstleistungen (durch gemeinsame schriftliche Festlegung in einer Vergütungsvereinbarung) kosten wird.


Haben Sie eine "gute" Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?


Immer mehr Rechtsschutzversicherungen bieten auch die Möglichkeit, dass eine (teilweise) Kostenübernahme von Rechtsberatungskosten mit im jeweils vereinbarten Vertragsumfang enthalten ist oder gegen eine zusätzliche Prämie mitversichert werden kann.

Falls eine Klärung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung notwendig sein sollte, ob sich diese an den Ihnen entstehenden Rechtsberatungs- oder Rechtsvertretungskosten beteiligen kann, übernehmen wir dies - nach Absprache mit Ihnen - gern für Sie.

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