Pflegebedürftige erhalten nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Dieser wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Je nach Einschätzung des Begutachtenden entscheidet sich dann welche Leistungen und welche Höhe der finanziellen Unterstützung der Pflegebedürftige erhält. Diese Unterschiede können je nach Pflegegrad monatlich mehrere hundert Euro z. B. bei der Auszahlung in Form der Pflegegeldleistung ausmachen. Daher lohnt es sich diese Einstufung im Hinblick auf die tatsächlich vorliegende Pflegesituation regelmäßig zu hinterfragen.